15 Klausurhinweise
© Prof. Dr. Harald Hofmann, Köln
1. Haben Sie eine Klausur zu lösen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt zunächst vollständig und möglichst unbefangen durchzulesen. Es ist ein Fehler, bereits beim Lesen des Sachverhalts die Bedeutung dieser oder jener Bemerkung zu prüfen oder gar die Lösung des Falls schon finden zu wollen. Das ist falsch, denn Richtung und Umfang der vorzunehmenden Untersuchung ergeben sich erst am Schluß der Sachverhaltsschilderung durch die Aufgabenstellung (Fallfrage).
2. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich über die Aufgabenstellung (Fallfrage) klar sind. Sie laufen sonst Gefahr, etwas zu untersuchen, was neben der Sache liegt. Zu einer guten Lösung gehört aber nicht, daß man die Frage auch beantwortet, sondern daß man nur sie beantwortet.
3. Sind Sie sich über die Aufgabe im ganzen (Sachverhalt und Frage) im Klaren, so brauchen Sie von sich keineswegs zu fordern, daß Sie die Lösung sofort bei der Hand haben müßten. Die Aufgaben sind gezielt so gewählt, daß sie längeres Nachdenken erfordern. Sie haben also absolut keinen Grund zur Unruhe, wenn Sie die Antwort nicht sofort wissen; Sie müssen (trotz verständlicher Prüfungsanspannung) soweit wie möglich ruhig und schrittweise an die Bearbeitung gehen - in stufenweise aufeinander aufbauenden Erkenntnisschritten.
4. Falls Sie nicht zufällig schon die Antwort auf die Frage „wissen“ (was meist problematisch ist, da fehlerhafte Erinnerungen möglich sind), werden Sie doch Bestimmungen kennen, die für die Lösung in Betracht kommen. Lesen Sie diese sorgfältig durch (auch die zweiten und folgenden Absätze der Bestimmung, die oft wichtige Ausnahmen enthalten), um die Antwort zu finden. Haben Sie nicht gleich den "springenden Punkt" erkannt, so werden Sie beim Durchlesen dieser Bestimmungen auf ihn kommen oder doch diesen oder jenen Punkt finden, der mit der Frage zu tun hat und Ihnen bei der Beantwortung weiterhilft.
Fallen Ihnen im Augenblick überhaupt keine passenden Vorschriften ein, so lesen Sie die Überschriften zu den einzelnen Abschnitten der in Betracht kommenden Gesetze durch, um auf diese Weise Beziehungen zu der Frage zu finden und an die Lösung zu gelangen. Prüfen Sie im Rahmen der Subsumtion, ob die einzelnen Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) für die Rechtsfolge nach dem Sachverhalt (Fallschilderung) gegeben sind. Gegebenenfalls lohnend ist auch ein Blick in das Stichwortverzeichnis Ihrer Gesetzessammlung.
5. Ihre Untersuchung soll sich auf das Wesentliche beschränken. Was Sie erörtern, muß zu der gestellten Frage in Beziehung stehen und der Lösung dienen. Sie sollen nicht zeigen, was Sie alles wissen; Sie sollen vielmehr - und nur dies ist der Sinn einer schriftlichen Aufgabe - zeigen, dass Sie die Frage verstanden haben, die Lösung geben können und diese zu begründen imstande sind.
6. Haben Sie die Lösung gefunden, so müssen Sie diese auch folgerichtig (schlüssig) begründen. Hierzu gehört, dass dargelegt wird, warum die angewendete Bestimmung zutrifft. Ihre Ausführungen sollen erkennen lassen, wie Sie zu Ihrer Antwort kommen. In dem, was Sie darlegen, muss - darin liegt das Wesen der Schlüssigkeit - eines aus dem anderen folgen. Selbstverständlichkeiten brauchen Sie natürlich nicht noch eingehend zu begründen. Wo dagegen Zweifel bestehen, genügt es nicht, nur auf diese oder jene Bestimmung „hinzuweisen“. Ihre Ausführungen sollen dann zeigen, warum Sie hier die Anwendung der Bestimmung bejahen.
7. Es empfiehlt sich im Allgemeinen, die Lösung zunächst einmal stichwortartig aufzuzeichnen. Oft stellt sich heraus, daß man beim ersten Durchdenken manches einfacher gesehen hat, als dann beim Niederschreiben, wenn man eine Begründung zu geben gezwungen ist. Verlieren Sie trotzdem Ihre Ruhe nicht, sondern ordnen Sie noch einmal Ihre Gedanken (neu) und untersuchen Sie erneut nacheinander jedes einzelne Tatbestandsmerkmal.
8. Ihre Lösung muß sich auch in der Form nach der Frage richten. Ist z.B. der Entwurf eines Bescheides an den Bürger gefordert, so muß ein solcher entworfen werden, und zwar wirklich so, wie man ihn an den Bürger senden würde. Halten Sie es in diesem Fall für erforderlich, einige Punkte etwas ausführlicher zu behandeln, als Sie es in einem Bescheid an den Bürger tun würden, so müssen Sie diese Erörterungen in Form eines kurzen Vermerks oder (Teil-)Gutachtens voranstellen.
9. Die folgerichtige Begründung ist für die Beurteilung Ihrer Leistung von ausschlaggebender Bedeutung. Eine richtige Lösung ist nur dann von Wert, wenn auch die richtige Begründung gegeben ist. Eine „falsche“ Lösung aber wird dann nicht zu einer schlechten Beurteilung führen, wenn die Begründung zeigt, daß Sie wirklich nachgedacht, das Wesentliche erkannt haben und nur in Punkten abgewichen sind, in denen man verschiedener Meinung sein kann oder doch eine andere Meinung nicht unvernünftig ist. Läßt die Begründung der unrichtigen Lösung erkennen, daß Sie die Schwierigkeiten der Aufgabe richtig gesehen haben, so ist diese Arbeit möglicherweise sogar höher zu bewerten als eine Arbeit, die zwar zum richtigen Endergebnis kommt, aber in der Begründung zeigt, daß die Schwierigkeiten, auf die es ankam, gar nicht erkannt waren und nur zufällig das Richtige getroffen wurde.
10. Meinen Sie, in einem Sachverhalt Lücken tatsächlicher Art gefunden zu haben, so können Sie für den Regelfall davon ausgehen, dass "normale Verhältnisse" gemeint sind. Ist z.B. nichts über die Geschäftsfähigkeit des Bürgers gesagt, so ist vom Normalfall, nämlich von unbeschränkter Geschäftsfähigkeit auszugehen. Im Allgemeinen lässt das Fehlen dieser oder jener Angaben von vornherein darauf schließen, daß Untersuchungen in bezug auf diese Punkte überflüssig sind. Nur in den seltensten Fällen sind die Aufgaben so gestellt, daß nach dem Sachverhalt bewußt mehrere Möglichkeiten offen gelassen sind und eine Eventuallösung zu geben ist.
11. Sie können den Korrigierenden die Arbeit durch eine lesbare Handschrift erleichtern. Verwenden Sie im Zweifel die gesetzlichen Fachausdrücke. Die äußere Form der Frage (Aufschlüsselung in Ziffern und Buchstaben) sollten Sie auch bei der Antwort (entsprechende Aufschlüsselung) beachten; das erleichtert Ihnen den Aufbau und bei der Korrektur die Durchsicht.
12. Was im Text der Aufgabe angeführt ist, können Sie als bekannt voraussetzen. Es ist also unnötig und sogar falsch, den Sachverhalt nachzuerzählen. Sie sollen den Sachverhalt nur insoweit anführen, wie Sie ihn im Zusammenhang mit der Subsumtion, bzw. der Begründung Ihrer Antwort, unbedingt benötigen.
13. Die für die Bearbeitung festgelegte Zeit ist regelmäßig so bemessen, daß durch Lehrveranstaltungen und Bücherstudium gut vorbereitete Studierende ohne Überstürzung fertig werden können. Teilen Sie die zur Verfügung stehende Zeit bedachtsam ein und arbeiten Sie ohne jede Hast.
Es ist im Übrigen bei akuter Zeitnot besser, in den letzten Minuten die Lösung im Stichwortstil zum Endergebnis zu bringen, als ganze Teile am Schluss völlig fortzulassen.
14. Haben Sie Ihre Lösung niedergeschrieben, so sehen Sie bitte Ihre Arbeit noch nicht als beendet an. Es ist von großer Wichtigkeit, daß Sie abschließend Ihre Lösung genau auf Fehler und Widersprüche, insbesondere aber auch auf Auslassungen hin überprüfen, denn jeder Punkt der Frage muß beantwortet werden. Auf diese Weise vermeiden Sie durch Flüchtigkeit verursachte unvollständige und damit unrichtige Antworten. Langjährige Korrektorenerfahrung zeigt, dass immer wieder einmal Teilaufgaben nicht wegen Zeitmangels sondern (im Klausur-streß) wegen „Vergessens“ unbearbeitet bleiben.
15. Sind Sie in einer Aufsichtsarbeit einmal wesentlich früher fertig als Ihre Kollegen, so liegt u.U. die Vermutung nahe, daß Sie irgendeine Schwierigkeit nicht erkannt haben. Lesen Sie dann auf jeden Fall noch einmal den Sachverhalt genau durch. Vielleicht gewinnen Sie weitere Erkenntnisse, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Arbeit zu vervollständigen. Verfallen Sie aber bitte nicht dem Fehler, den Sachverhalt allzu mißtrauisch zu betrachten. Denn wer in jedem Satz der Aufgabe eine sogenannte "Falle" vermutet oder in jede Formulierung eine - ihr gar nicht innewohnende - Schwierigkeit hineinlegt, wird den Sachverhalt nicht mehr vernünftig bearbeiten können.
Viel Erfolg !